Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Nowak Folienverarbeitung GmbH, 44143 Dortmund
Anwendung
1 Wir liefern nur zu nachfolgenden Bedingungen.
2 Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde, sofern sie dem Kunden bei einem früheren Auftrag bekannt gemacht worden sind.
3 Anders lautende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Angebote
1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Auftragsausführung zustande.
Lieferung
1 Unsere Lieferung erfolgt ab Werk, sofern beim Vertragsabschluß nichts anderes vereinbart ist.
2 Die Verpackungsart bleibt dem Verkäufer überlassen.
3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch zu erfüllenden Teiles des
Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen oder nicht rechtzeitige Lieferungen durch unsere Vorlieferanten gleich, die uns die Fertigung und
Lieferung trotz zumutbarer Anstrengung unmöglich machen.
4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen unseres Werks auf den Besteller über.
6 Wir sind berechtigt Mehr- oder Minderlieferungen vorzunehmen. Sie gelten bis zu 10% als Vertragserfüllung.
7 Mäßige Abweichungen bei Maßen und Gewichten von der vereinbarten Menge und Beschaffenheit können nicht beanstandet werden. Insbesondere besteht kein Reklamationsrecht bei Abweichungen,
die im Rahmen der GKV Prüf und Bewertungsklauseln (aufgestellt vom Fachverband Halbzeug und Verpackung im GKV; hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialprfung) in der jeweiligen Fassung bleiben.
8 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
Mängelrügen
1 Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Lieferung geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung, jedoch nicht länger als
6 Monate nach Lieferung.
2 Bei berechtigten Rügen können wir die mangelhafte Ware zurückfordern und nach unserer Wahl den Kaufpreis erstatten oder innerhalb vier Wochen, nachdem die Reklamation anerkannt wurde, Ersatz liefern.
Die Ersatzlieferung erfolgt zum Tagespreis. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3 Nach begonnener Weiterverarbeitung ist eine Beanstandung ausgeschlossen.
Zahlung
1 Die Preise verstehen sich in Euro ( EUR ).
2 Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, nach 30 Tagen netto oder nach 10 Tagen mit 2% Skonto fällig.
3 Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Kosten für nicht eingelöste Schecks, sowie sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
4 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
Vertragserfüllung für noch offen stehende Vereinbarungen behalten wir uns vor.
5 Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag für die Lieferfirma verfügbar ist .
6 Bei überschreitung der Zahlungsfrist werden vom 1. Tag des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Überziehungszinssatz unserer Hausbank berechnet.
Eigentumsvorbehalt
1 Das Eigentum an der Ware geht erst nach Bezahlen unserer sämtlichen zum Zeitpunkt der Lieferungen bestehenden Forderungen auf den Käufer über. Der Käufer kann jedoch die Vorbehaltsware im
Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten oder veräußern. Die Verarbeitung erfolgt abweichend des § 950 BGB für uns mit der Maßgabe, dass wir an den
Verarbeitungserzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Kaufpreises der verarbeiteten Vorbehaltsware erwerben. Der Käufer tritt uns seine Rechte an Dritte aus der Veräußerung der Vorbehaltsware ab.
Schlussbestimmungen
1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dortmund
2 Gerichtsstand für beide Teile ist Dortmund.
3 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so erhalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Wirksamkeit.